Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

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Overview

Lobbying Costs

9,999€

Financial year: Jul 2014 - Jun 2015

Lobbyists (Full time equivalent)

0.25 Fte (1)

Lobbyists with EP accreditation

0

High-level Commission meetings

2

Lobbying Costs over the years

  • Info

    Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.   (BDPK)

    EU Transparency Register

    30262111118-43 First registered on 10 Feb 2009

    Goals / Remit

    Der BDPK und seine 13 Landesverbände vertreten die rechtlichen und politischen Interessen von über 1000 Krankenhäusern und Reha-Kliniken in privater Trägerschaft. Dazu ist der Verband in Deutschland bei Gesetzgebungsverfahren anhörungsberechtigt und gleichzeitig auf der Ebene der Selbstverwaltung maßgebliche Spitzenorganisation im Sinne der sozialgesetzlichen Regelungen. Der BDPK und seine Landesverbände vertreten ihre Mitglieder in allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Interessen nach außen. Sie unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen in Sach- und Rechtsfragen, bieten Hilfen in betriebswirtschaftlichen Fragen und informieren über politische und rechtliche Entwicklungen. Bundesverband und Landesverbände sind Tarifpartner auf Bundes- bzw. Landesebene.

    Die Klinikunternehmen im BDPK sehen Gesundheit als eine entscheidende Grundbedingung für eine intakte Gesellschaft. Die Aufgabe des Gesundheitssystems - und damit auch der Kliniken - ist die optimale Erfüllung dieser Grundbedingung. Aktuell geschieht dies in Deutschland mit einer weltweit führenden, hochwertigen medizinischen Versorgung für alle - unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen. Krankenhäuser und Reha-Kliniken sind Leistungsträger dieses Systems, das nach Überzeugung aller Verantwortlichen weiterentwickelt werden muss, damit auch für kommende Generationen eine optimale gesundheitliche Versorgung zu bezahlbaren Preisen garantiert ist. Voraussetzungen dafür schafft ein Ordnungsrahmen, der bei allen Akteuren Anreize für das Streben nach bester Qualität und Effizienz setzt. Dieses Bekenntnis zu einem marktwirtschaftlichen Leistungsprinzip bedeutet für die privaten Klinkunternehmen im BDPK:

    • Patientenorientierung: Die Kenntnis der Patienten-Bedürfnisse entscheidet ganz maßgeblich über das medizinische Angebot, mit dem die Kliniken das Vertrauen der Patienten gewinnen und rechtfertigen. Diese Ausrichtung ist die Basis für unternehmerischen Erfolg.

    • Erfolg als Existenzgrundlage: Kliniken müssen wirtschaftlich erfolgreich sein dürfen, denn stabile und positive Erträge sind die Voraussetzung für Qualität und für das Versorgungsniveau. Sie ermöglichen die Entwicklung neuer Angebote, die den Patienten-Bedürfnissen entsprechen.

    • Innovationen machen Spitzenmedizin bezahlbar: Investitionen ermöglichen Innovationen, wissenschaftlichen Fortschritt und Attraktivität des medizinischen Angebots, die sich in der klinischen Praxis in verschiedenen Formen darstellen: in der Gestalt motivierter und qualifizierter Mitarbeiter, als effektive Technik und durch rationelle klinische Kernprozesse, wie kurze Wege durch eine kompakte bauliche Plattform, interdisziplinäre Leistungsbereiche, Beseitigung von Engpässen in den Pflegestufen und eine konsequente Patienten- und Ablauforientierung.

    • Mitarbeiter als Partner: Eine Klinik lebt durch ihre Mitarbeiter. Alle klinischen Handlungen sind mit den persönlichen und fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter verbunden. Deshalb bieten die privaten Klinkunternehmen im BDPK ihren Mitarbeiter attraktive Entwicklungsmöglichkeiten und binden sie in die Gestaltung der Prozesse aktiv ein.

    • Bedarfsgerechte Strukturen:Die Bedürfnisse der Patienten erfordern komplexe medizinische Angebote, die über einzelne Versorgungssektoren hinausgehen. Deshalb fördern die Kliniken eine Zusammenarbeit der Sektoren zum Wohle des Patienten.

    Main EU files targeted

    Bei der EU-Kommission eingereichte Beihilfebeschwerden. Kommissionsentscheidungen hinsichtlich von Bereichsausnahmen für Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser.

    Address

    Head Office
    Friedrichstrasse, 60
    Berlin 10117
    GERMANY
  • People

    Total lobbyists declared

    1

    Employment timeLobbyists
    25%1

    Lobbyists (Full time equivalent)

    0.25

    Lobbyists with EP accreditation

    No lobbyists with EP accreditations

    Complementary Information

    None declared

    Person in charge of EU relations

    Mr Thomas Bublitz (Hauptgeschäftsführer)

    Person with legal responsibility

    Mr Thomas Bublitz (Hauptgeschäftsführer)

  • Categories

    Category

    II - In-house lobbyists and trade/business/professional associations

    Subcategory

    Trade and business associations

  • Networking

    Affiliation

    Auf internationaler Ebene ist der BDPK ist Mitglied im Verband Europäischer Kliniken in privater Trägerschaft (UEHP - European Union of Private Hospitals).

    Der BDPK ist Mitglied in der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.), Berlin, dem Zusammenschluss von deutschen Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Die DKG unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens. Als Bundesverband steht die Deutsche Krankenhausgesellschaft für 28 Mitgliedsverbände von Krankenhausträgern: 16 Landesverbände, 12 Spitzenverbände (darunter der BDPK). Mit dieser Trägervielfalt repräsentiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft die gesamte Breite der Krankenhausinteressen. Der BDPK ist im Vorstand der DKG sowie in verschiedenen Gremien vertreten und pflegt hier eine aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

    Auf Bundesebene ist der BDPK außerdem in der öffentlichen Liste der beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter (Lobbyliste des Deutschen Bundesages) eingetragen.

    Der BDPK ist für seine Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation Mitglied in der AGMedReha SGB IX, dem Spitzenverband der Leistungserbringer stationärer Rehabilitationseinrichtungen. Außerdem ist der BDPK Alleingesellschafter des Instituts für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH (IQMG).

    Außerdem ist der BDPK Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

    Member organisations

    http://www.bdpk.de/der-verband/landesverbaende

  • Financial Data

    Closed financial year

    Jul 2014 - Jun 2015

    Lobbying costs for closed financial year

    9,999€

    Other financial info

    Der BDPK wird ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert, die Höhe dieser Beiträge und die Verwendung der Mittel sind in der öffentlich einsehbaren Satzung des Vereins festgelegt.

  • EU Structures

    Groups (European Commission)

    None

    ACC

    None

    Groups (European Parliament)

    None

    Communication activities

    None

    Other activities

    Der BDPK spricht sich für eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen und der Verbesserung der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen aus. Insbesondere müssen die Entscheidungen des EuGH in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dabei müssen aber die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Sozial- und Gesundheitssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Dies gilt beispielsweise für das in Deutschland hochentwickelte und effiziente System der Rehabilitation.

    - Insbesondere Qualität und Transparenz (Leistungsansprüche, Leistungsanbieter und Vergütung) der Leistungserbringung müssen verbessert werden.

    - Das "Herkunftslandprinzip", nach dem der Dienstleistungserbringer einzig den Rechtsvorschriften des Landes unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wonach die Mitgliedstaaten die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Leistungserbringer nicht beschränken dürfen, ist für den Gesundheitsbereich nicht geeignet.

    - Grundsätzlich müssen Gemeinschaftsmaßnahmen zunächst auf der Grundlage bereits bestehender Rechtsrahmen und Instrumente erfolgen. Es gilt deshalb, unter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, die bestehenden Instrumente im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (bzw. deren Nachfolger, der Verordnung (EG) Nr. 883/04) und der grenznahen Zusammenarbeit zu nutzen und die mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geschaffenen erweiterten Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu konkretisieren und zu fördern.

    - Ausschließlich zur Beseitigung des Informationsdefizits, zur Verbesserung der Datensicherheit und zur Umsetzung der EuGH Rechtsprechung in den Fällen der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen kommen neue Rechtsvorschriften in Betracht.

    - Weiterentwicklung und Umsetzung der VO 1408/71 bzw. 883/04 und der Durchführungs-VO 574/72 EWG zur Verbesserung der Informationsmöglichkeiten der Beteiligten.

    - Gemeinschaftsmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass Leistungsangebote und die Qualität der Leistungserbringung in einzelnen Mitgliedstaaten gemindert werden.

    - Für den Wettbewerb zwischen den europäischen Leistungserbringern u.a. im Hinblick auf die Qualität der Leistungserbringung müssen einheitliche Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen werden.

    - Hinsichtlich der Verantwortung für die Weiterentwicklung der Systeme bietet sich die Möglichkeit, parallel zu Gemeinschaftsmaßnahmen die unterschiedlichen Sozial- und Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten im Wege der offenen Methode der Koordinierung zu modernisieren und damit die grenzüberschreitende Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern. U.a. bieten sich hier zwei Bereiche besonders an. Die medizinische Rehabilitation und die Qualität.

    Seit einigen Jahren wendet sich der BDPK bereits gegen die Beihilfen/Defizitfinanzierung öffentlicher Krankenhäuser. Ausgangspunkt war eine im Jahr 2003 bei der EU-Kommission eingereichte Beihilfebeschwerde. Bis heute hat die EU-Kommission nicht abschließend über die Beschwerde entschieden, sondern stattdessen im Wege einer Kommissionsentscheidung im Dezember 2005 eine Bereichsausnahme für Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser erlassen, also eine pauschale Freistellung ausgesprochen. Gegen das Vorgehen der EU-Kommission war eine Untätigkeitsklage vor dem EuGH erhoben worden, die das Gericht mit Urteil vom 11.07.2007 zwar abgewiesen hat, in der Sache selbst machte es jedoch deutlich, dass eine pauschale Freistellung der öffentlich-rechtlichen Krankenhäuser mit dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht vereinbar ist.

  • Meetings

    Meetings

    2 meetings found. Download meetings

    The list below only covers meetings held since November 2014 with commissioners, their cabinet members or directors-general at the European Commission; other lobby meetings with lower-level staff may have taken place, but the European Commission doesn't proactively publish information about these meetings. For more information about which commissioner is responsible for which portfolio, check out this link: https://commissioners.ec.europa.eu/index_en All information below comes from European Commission web pages.

    • Date 21 Mar 2016 Location Brussels
      Subject telemedicine
      DG Günther Oettinger
      Attending
      • Günther Oettinger (Commissioner)
    • Date 05 Jan 2016 Location Markgröningen/Germany
      Subject Telemedicine
      DG Günther Oettinger
      Attending
      • Günther Oettinger (Commissioner)
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